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Refresh Sachkundig PSAgA nach PSA-V §14 pro Person 2 Tage Trainingshalle Wels OÖ

Produktbeschreibung:

Refresh SACHKUNDIG PSAgA nach PSA-V §14, min. 8 Personen - max. 16 Personen Refresher SACHKUNDIGER für PSAgA nach PSA-V §14. Wir empfehlen diesen Kurs spätesten nach 2 Jahren zu wiederholen. Lt. DGUV 312-906 gilt für die Aufrechterhaltung der Qualifikation als sachkundige Person Folgendes: Zur Aufrechterhaltung ihrer Qualifikation und im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht hat die sachkundige Person fortlaufend ihr Wissen dem Stand der Technik anzupassen.

Anwendung:

Das kann z.B. erfolgen durch:

  • regelmäßige Tätigkeit als sachkundige Person
  • Teilnahme an Kursen von Befugten Personen
  • Teilnahme an geeigneten Fachveranstaltungen und Messen
  • Ausbilder- und Trainertätigkeit im jeweiligen Teilbereich
  • Nach Vereinbarung eines Termins ist dieser fixiert und gebucht. Sollte der Termin 10 Werktage vor Beginn abgesagt werden, so werden 50 % der Kurskosten in Rechnung gestellt. Sollte der Termin 2 Tage vor Beginn abgesagt werden, so werden 100 % der Kurskosten verrechnet!

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